
Hiermit wird gemäß § 11 Wahlordnung für die Wahl der Kirchenvorstände der Erzdiözese Paderborn (KV-WO), Diözesangesetz vom 10. Oktober 2024 (KA 2024, Nr. 132), in der Fassung vom 14. März 2025 (KA2024, Nr. 46), § 15 Abs. 1 lit. k) Verwaltungsverordnung über die Durchführung der Kirchenvorstandswahlen 2025 in der Erzdiözese Paderborn(KV-WahlDVO), Verwaltungsverordnung vom 19. März 2025 (KA 2025, Nr. 48) zur Wahl der Kirchenvorstände St. Lambertus Affeln, St. Agatha Blintrop, St. Georg Küntrop, St. Blasius Balve, St. Johannes-Baptist Langenholthausen, St. Barbara Mellen, St. Nikolaus Beckum, St. Antonius Eisborn und Hl. Dreikönige Garbeck für die Wahlperiode 2025–2029
und gemäß § 13 Wahlordnung für die Wahl der pastoralen Gremien im Erzbistum Paderborn, § 15 Abs. 1 n. 10 Verwaltungsverordnung über die Durchführung der Wahlen der pastoralen Gremien in den pastoralen Räumen des Erzbistums Paderborn 2025 zur Wahl der Mitglieder der Gemeinderäte St. Vitus Hemer und St. Blasius Balve für die Wahlperiode 2025–2029
für Samstag/Sonntag, den 08./09.11.2025 eingeladen.
Für die Kirchenvorstandswahl wurde das elektronische Verfahren (Online-Wahl) als leitendes Wahlverfahren im Sinne von§ 12 Abs. 2 S. 1 lit. b) KV-WO festgelegt.
Optional können Wahlberechtigte ihre Stimme per Briefwahl abgeben.
Ein Wahlverfahren nach § 12 Abs. 1 lit. a)KV-WO (Wahl im Wahlraum mittels Stimmzettel) findet nicht statt.
Für die Wahl zum GR - Gemeinderat wurde das elektronische Verfahren (Online-Wahl)als leitendes Wahlverfahren im Sinne von § 14 Abs. 2 S. 1 lit. b) PG-WO festgelegt. Optional können Wahlberechtigte ihre Stimme per Briefwahl abgeben.
Ein Wahlverfahren nach § 14 Abs. 1 lit. a) PG-WO(Wahl im Wahlraum mittels Stimmzettel) findet nicht statt. Der Wahlzeitraum beginnt mit dem Versand der persönlichen Wahlbenachrichtigungen, spätestens jedoch drei Wochen vor dem Wahltermin (08./09.11.2025).
Der Wahlzeitraum für die Online-Wahl endet am 07.11.2025, 23:59 Uhr.
Auf Antrag ist die Briefwahl möglich(§ 8 Abs. 1 S. 1 KV-Wahl DVO).
Die Wahlbenachrichtigungen enthalten auch einen Briefwahlantrag.
Der Antrag muss gemäß § 8 Abs. 1 S. 2 KV-Wahl DVO bis spätestens Mittwoch vor dem Wahltermin (05.11.2025) schriftlich an das zuständige Pfarrbüro gerichtet oder dort zur Niederschrift erklärt werden. Der Wahlvorstand erteilt die Briefwahlunterlagen (Stimmzettel, Wahlumschlag, Briefwahlschein, Briefwahlumschlag).
in Balve-Hönnetal bis
08.11.2025 20:00 Uhr
in St. Vitus Hemer bis
08.11.2025 12:00 Uhr
beim Wahlvorstand eingegangen sein.
8 Kirchenvorstandsmitglieder in St. Vitus Hemer,
6 Kirchenvorstandsmitglieder in St. Lambertus Affeln, St. Agatha Blintrop und St. Blasius Balve,
5 Kirchenvorstandsmitglieder in St. Georg Küntrop, St. Johannes-Baptist, St. Barbara Mellen, St. Nikolaus Beckum und St. Antnonius Eisborn sowie
7 Kirchenvorstandsmitglieder in Hl. Dreikönige Garbeck ,
10 Mitglieder des GR -Gemeinderates St. Vitus Hemer sowie
10 Mitglieder des GR –Gemeinderates Balve-Hönnetal zu wählen.
Ungültig sind Stimmzettel insbesondere, wenn sie mehr als die jeweils zulässigen Stimmabgabevermerke enthalten (§§ 9 Abs. 2 S. 2 lit. b), 10 Abs. 4 S. 2lit. c) KV-Wahl DVO).
Balve, den 19.09.2025
Der Wahlvorstand

Kandidierende für die Kirchenvorstände und Gemeinderäte des Pastoralen Raums Balve-Hemer